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Geschäftsbedingungen:
01. Durch die Abgabe eines mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen Auftrages, erkennt der Käufer die nachstehenden Verkaufsbedingungen an. Die Firma VIA APPIA Feuerstein ist berechtigt, auch nach einem Verkauf Auskünfte über die Person des Einlieferers zu verweigern, wenn und soweit er gleichzeitig für etwaige Verbindlichkeiten des Verkäufers die selbstschuldnerische Haftung übernimmt. Ebenfalls verkauft die Firma VIA APPIA Feuerstein Eigenware.
02. Alle Websidebeschreibungen sind nach gewissenhafter und bestmöglicher Prüfung vorgenommen, sind jedoch keine zugesicherten Eigenschaften gemäß § 459 BGB. Der Versand unserer Waren erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Die Zahlung muß vorab durch Überweisung erfolgen. Für eine Rückgabe muß unbedingt nachgewiesen werden, daß es sich um die bei der Firma VIA APPIA Feuerstein erworbene Ware handelt, wobei sich diese im selben Zustand befinden muß wie zum Zeitpunkt des Erwerbs und keinerlei Schäden aufweisen darf. Sämtliche anfallenden Kosten einer Rückgabe trägt der Käufer, insbesondere sind dies: Transportkosten.
03. Der Käufer erwirbt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Wer sich bei Käufen vertreten läßt, muß dies vor dem Kauf in schriftlicher Form bekanntgeben. Sollte es dem Vertreter nicht möglich sein, auf Anforderung eine entsprechende Vollmacht vorzulegen, so haftet er persönlich für alle Käuferverpflichtungen.
04. Der Verkauf erfolgt in EURO. In Sonderfällen können auch Fremdwährungen zum Einsatz kommen, die dann entsprechend ausgewiesen sind.
05. Die Firma VIA APPIA Feuerstein kann vom Verkauf zurücktreten, wenn ein besonderer Grund vorliegt, oder entsprechende Zweifel über den Verkauf bestehen.
06. Als Auftrag gilt: Bestellung per Telefon, per E-Mail oder persönlich. Der Kaufinteressent wird in Form einer schriftlichen Benachrichtigung über die Annahme seines Kaufwunsches, in Form einer Auftragsbestätigung, innerhalb kurzer Zeit informiert. Mit der schriftlichen Annahme des Kaufwunsches, gehen Besitz und Gefahr, auf den Käufer über. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt das erworbene Stück Eigentum der Firma VIA APPIA. Der jeweilige Versand von gekauften Stücken erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
07. Der Ihnen mitgeteilte oder in den Katalogseiten ausgewiesene Kaufpreis versteht sich zuzüglich des jeweils gültigen gesetzlichen Steuersatzes. Persönlich anwesende Käufer haben den gesamten Betrag sofort an die Firma VIA APPIA Feuerstein bzw. an einen ihrer Vertreter zu entrichten, falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Die Zahlung von auswärtigen Käufern mit vorliegendem schriftlichem Auftrag, oder von Museen und anderen öffentlichen Instituten gilt als unbeschadet der sofortigen Fälligkeit. Bei Eingang der Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum, gilt die Zahlung als rechtzeitig.
08. Bei Zahlungen in ausländischer Währung gehen etwaige Kursverluste und Einlösungsspesen zu Lasten des Käufers. Bei verzögerter Zahlung oder Verweigerung der Abnahme des gekauften Gegenstandes, haftet der Käufer für jeglichen daraus entstehenden Schaden. Unbeschadet ihres Rechts, wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, kann die Firma VIA APPIA Feuerstein den Gegenstand auf Kosten des Erstehers an eine nicht näher zu bezeichnende Person anderweitig verkaufen. In diesem Falle erlöschen die Rechte des Käufers, er haftet für den Ausfall, hat auf einen möglichen Mehrerlös keinen Anspruch und wird für einen weiteren Kauf ausgeschlossen.
09. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Vorgänge und Streitigkeiten ist der jeweilige aktuelle Sitz der Firma VIA APPIA. Die Firma VIA APPIA Feuerstein kann wahlweise am Gerichtsstandort des Käufers klagen.
10. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende, gültige Bestimmung rückwirkend als ersetzt.
11. Die Firma VIA APPIA Feuerstein bleibt zu jeder Zeit Eigentümer der Ware bis seine eingelieferten Stücke vollständig bezahlt wurden.
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